2 Wochen später wird ein Haftbefehl gegen ihn erlassen der wegen Fluchtgefahr auch sofort vollstreckt, allerdings 2 Wochen später unter Auflagen wieder aufgehoben wird. Im Oktober 2005 beginnt dann der Strafprozess in dem Hoyzer einen Monat später zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wird.